Förderverein Freibad Dittishausen
Schwimmbadstraße

1. Vorstand
Bernd Laufer
Sportplatzstraße 20
79843 Löffingen.Dittishausen
Tel. 07654 1263
Fax. 07654 922554
E-Mail: bernd-laufer@t-online.de

Satzung
Förderverein Freibad Dittishausen

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Dittishausen e. V.
Er hat seinen Sitz Löffingen-Dittishausen.
Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Titisee-Neustadt eingetragen werden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Der Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Freibades in Dittishausen im Interesse der Stadt Löffingen insbesondere der Jugend, der Kinder, für die Ausübung des Breitensports und für die Beschaffung von Sportgeräten.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln, durch Beiträge, Spenden, sowie durch Veranstaltungen die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft.keinerlei Entschädigung.

Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Mit der Anmeldung erkennt das Mitglied die Vereinsatzung an.

Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Jahresende.



§ 4 Mitgliedsbeitrag

Für natürliche und juristische Personen wird als Mitgliedsbeitrag ein Jahresbeitrag erhoben.

Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Gründungsversammlung beschlossen.

Er beträgt derzeit jährliche € 13,-- für Einzelpersonen und € 21,-- für Familien mit allen Kindern bis 18 Jahre.

Für das Jahr des Beitritts ist der Mitgliedsbeitrag voll zu entrichten.

§5 Organe

Die Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

§ 6 Mitgliederversammlung

Mindestes einmal jährlich findet eine Hauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt zwei Wochen vor dem Termin in schriftlicher Form.

Der Vorstand kann jederzeit außerordentliche Sitzungen einberufen.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefaßt.

Die Beurkundung der Beschlüsse (Protokolle) werden vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer unterschrieben.

§ 9 Vereinsleitung

Der Vorstand wird von den Mitgliedern auf 2 Jahre gewählt.

Der Vorstand'besteht aus

a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Kassierer
d) dem Schriftführer
e) 3 Beisitzer
f)2 Haus- und Gebäudeverwalter
g) dem Beisitzer für Erste Hilfe
h) zwei Verbindungspersonen zur Stadt
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. und 2. Vorsitzenden vertreten.

§ 8 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung.

Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die, zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitgliedern.

Bei Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vermögen an den Kindergarten Dittishausen zu überweisen.

Löfflngen-Dittishausen, den 19.3.1999